Intern
    Institut für Anatomie und Zellbiologie

    Häufig gestellte Fragen zur Körperspende

    Nach einem persönlichen Gespräch (telefonisch oder vor Ort) senden wir Ihnen die notwendigen Formulare per Post zu. Eines davon mit der Überschrift „Vereinbarung“ erhalten Sie in doppelter Ausführung.

    Bitte füllen Sie diese aus und senden uns ein Exemplar an das

    Institut für Anatomie und Zellbiologie
    Koellikerstr. 6
    97070 Würzburg

    zurück. Das zweite Exemplar verbleibt bei Ihnen für Ihre Unterlagen.

    Sobald die Vereinbarung bei uns eingegangen ist und der Betrag in Höhe von 450,-€ überwiesen wurde, erhalten Sie einen Körperspende Ausweis in der Größe einer Visitenkarte.

     

    Die Körperspende kann bei bestimmten Gründen abgelehnt werden, diese sind:

    • Erhebliche anatomische Veränderungen als Folge von Krankheiten, ausgeweiteten chirurgischen Eingriffen oder Unfällen, in Ausnahmefällen auch als Folge hohen Alters.
    • Pathologische oder gerichtsmedizinische Öffnung des Leichnams.
    • Versterben durch Suizid.
    • Stark erhöhte Adipositas (Fettleibigkeit)
    • Die Entfernung beträgt mehr als 100 Km zwischen dem Institut und dem Ort des Ablebens. Falls eine Überführung in unser Institut außerhalb von diesem Radius notwendig sein sollte oder gewünscht wird, müssen diese Kosten selbst getragen werden.
    • Hochinfektiöse Krankheiten
    • Begrenzungen in der Konservierungs- und Lagerungskapazität des Institutes.

    Das Institut nimmt nur Körperspender an, die selbst eine Verfügung ausgefüllt und unterschrieben haben.
    Personen, die sich zu einer Körperspende entschließen, müssen zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung mindestens 18 Jahre und voll geschäftsfähig sein. Ein Abschluss der Vereinbarung durch einen rechtlichen Betreuer oder Vertreter erachten wir als nicht zulässig. Die Vereinbarung über eine Körperspende von Minderjährigen ist nur nach umfassender Prüfung und nur in Ausnahmefällen möglich.

    Bei Abschluss der Vereinbarung über die Körperspende handelt es sich um eine höchstpersönliche Rechtshandlung, d.h. somit nur höchstpersönlich vorgenommen werden kann. Rechtshandlungen zur Widmung des Leichnams sind Ausdruck des Persönlichkeitsrechts eines Menschen und gelten damit als absolutes Recht. Bei Rechtshandlungen in Bezug auf das Persönlichkeitsrecht ist, neben gesetzlichen Verboten, insbesondere die Ethik zu beachten. Diesbezüglich gelten für Willensäußerungen einer z.B. erkrankten Person auf jeden Fall bis zu ihrem Tod die allgemeinen Bestimmungen wie Geschäftsfähigkeit und Wissen um die Bedeutung der Erklärung, Entscheidungsfreiheit, Möglichkeit der Willensäußerung.
    Nach § 1896 Abs. 2 BGB (Rechtliche Betreuung) sind zwar verschiedene Aufgabenkreise definiert. Als unzulässige Aufgabenkreise gelten, nach allgemeiner Auffassung, jedoch grundsätzlich die Vornahme höchstpersönlicher Rechtsgeschäfte und -handlungen wie z.B. die Eheschließung oder aber Verfügungen von Todes wegen. Die Widmung des eigenen Körpers (bzw. dann Leichnams) als Körperspender entspricht einer höchstpersönlichen Rechtshandlung in diesem Sinne, da sie insbesondere das postmortale Persönlichkeitsrecht betrifft und über die einem Betreuer i.d.R. übertragene Totenfürsorge (Art der Bestattung, Grabpflege) hinausgeht (selbst bei der Ausgestaltung der Totenfürsorge ist der Wille des Verstorbenen entscheidend!) .

    • Ein Angehöriger oder Beauftragter des Körperspenders teilt dem Institut für Anatomie und Zellbiologie unter der Telefonnummer

            0931/ 31-82 706  Frau Anett  Diker
             oder  31-82 705 Frau Stephanie Koydl

      mit, wann und wo der Leichnam abgeholt werden kann. Zu beachten ist, dass zwischen dem Versterben und der Abholung durch das Institut für Anatomie und Zellbiologie maximal vier Tage liegen dürfen, wenn der Körper kühl gelagert ist. (siehe Punkt „3“).
    • Die Sterbeurkunde und die Todesbescheinigung müssen bereitgehalten werden. Der Totenschein wird vom behandelnden Arzt ausgestellt. Mit diesem begeben Sie sich zum zuständigen Standesamt. Dort erhalten Sie die   Sterbeurkunde und einen Durchschlag der Todesbescheinigung versehen mit einem Stempel. Diese Bescheinigung ist Grundlage und Voraussetzung zur Abholung des Körpers.
       
    • Sollte der Todesfall an einem Wochenende oder an einem Feiertag eintreten, muss die Friedhofsverwaltung bzw. ein Bestattungsinstitut mit der Überführung in die nächstgelegene Leichenhalle beauftragt werden. Die bzw. der Verstorbene wird am darauffolgenden Werktag von Mitarbeitern des Instituts für Anatomie und Zellbiologie der Universität Würzburg abgeholt.
       
    • Bitte beachten Sie: Die „Körperspendenvereinbarung“ steht unter der Bedingung der Annahme der Körperspende durch den Präparator (siehe Frage 2). Bei Nichtannahme der Körperspende wird der bereits gezahlte Betrag in Höhe von 350,00 € auf ein von den Angehörigen des Körperspenders angegebenes Konto zurücküberwiesen.In einem Zeitraum von bis zu vier Wintersemestern (vier Jahre) steht Ihr Körper der wissenschaftlichen universitären Ausbildung angehender Ärzte sowie der Fort- und Weiterbildung bereits approbierter Ärzte in Forschung und Lehre zur Verfügung. Ausnahme ist das Einverständnis einer Dauerpräparation. Hier kann sich der genannte Zeitraum verlängern.

    Nach Vollendung des Kurses für Studierende der Human- und Zahnmedizin, der klinisch- anatomischen Fortbildungskurse und der wissenschaftlichen Untersuchungen ist – unabhängig vom Ort der Beisetzung – ausschließlich eine Feuerbestattung zulässig.
    Die Beisetzung findet unter Umständen erst bis zu vier Jahren nach dem Versterben statt. Hierauf sollten die Angehörigen vorbereitet werden. Die Gedenkfeier wird von den Studierenden der medizinischen Fakultät, den Vertretern beider Konfessionen und den Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern des Instituts für Anatomie und Zellbiologie würdevoll gestaltet und organisiert. Die Angehörigen des Körperspenders werden hierzu herzlich eingeladen. Im Rahmen der Gedenkfeier besteht selbstverständlich auf Wunsch die Möglichkeit einer kirchlichen Aussegnung (siehe 1. Frage,  Formular „Vereinbarung“).

    Mit Ihrer Körperspende stellen Sie Ihren Körper zum Zweck der Forschung und des Studiums zur Verfügung. Bei einer Organspende helfen Sie einer akut oder chronisch erkrankten Person. Beide Entscheidungen sind möglich. Falls eine Organspende für Transplantationszwecke in Frage kommt, so hat die Organspende für Lebende immer Vorrang vor der Körperspende. Nähere Informationen zur Organspende erhalten Sie hier.

    Der einmalige Eigenkostenanteil in Höhe von 450,- € beinhaltet die Kosten für die Abholung durch unsere Mitarbeiter, die Einsargung, die Überführung in das Krematorium, die Einäscherung sowie die ökologische Urne. Ebenso werden davon die Kosten für die Beisetzung auf dem Waldfriedhof Würzburg-Steinbachtal sowie die Grabpflege getragen.
    Unabhängig vom Ort der Beisetzung – ist ausschließlich eine Feuerbestattung zulässig.
    Sofern sich der Körperspender für die Beisetzung in einer Grabstätte außerhalb der Universität Würzburg entscheidet, müssen die Kosten und die Organisation der Überführung der Urne zu der gewählten Grabstätte sowie die Kosten der Beisetzung von den Angehörigen übernommen werden.

    Der Datenschutz ist der Universität Würzburg besonders wichtig, deshalb kommen wir unserer Verpflichtung gemäß Art. 13 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung gerne nach und geben Ihnen folgende Informationen zur Erhebung Ihrer Daten.

    Verantwortlicher für die Datenerhebung ist die Universität Würzburg, Sanderring 2, 97070 Würzburg, E-Mail: info@uni-wuerzburg.de.
    Für Fragen des Datenschutzes können Sie sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Universität, Sanderring 2, 97070 Würzburg, E-Mail: datenschutz@uni-wuerzburg.de wenden.

    Die von Ihnen erhobenen Daten werden ausschließlich für den Zweck der Körperspende verwendet. Hierzu sind wir nach

    Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO berechtigt.

    Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer von 10 Jahren nach Ableben aufbewahrt und dann datenschutzgerecht entsorgt.

    Weitere Informationen über Ihre Rechte bezüglich der DSGVO finden Sie hier:

    https://www.uni-wuerzburg.de/universitaet/rechtsgrundlagen/datenschutzbeauftragter/