Deutsch Intern
    Institut für Anatomie und Zellbiologie

    Hebammenwissenschaft

    Als Studierende der Hebammenwissenschaft werden Sie folgende Module teilweise bei uns absolvieren:

    • 1. Semester (nur im Wintersemester): Anatomie und Physiologie für Studierende der Hebammenwissenschaft
    • 2. Semester (nur im Sommersemester): Anatomie und Physiologie (Teil II) für Studierende der Hebammenwissenschaft

    Präpariersaalordnung

    Anatomie und Physiologie (Teil II) für Studierende der Hebammenwissenschaft:
    Die Anatomie und Physiologie (Teil II) werden Sie im Sommersemester (in Ihrem 2. Semester) an unserem Institut absolvieren. Begleitet von theoretischen Einführungen in spezielle Organsysteme, werden Sie im Verlauf auch am Mikroskop oder mit Hilfe einer virtuellen Mikroskopier-Software (im Rahmen der VHB) ausgewählte Gewebe des menschlichen Körpers (anhand histologischer Präparate und elektronenmikroskopischer Bilder), sowie ausgewählte Pathologien kennenlernen.

    Am Ende des Moduls gibt es einen schriftlichen Leistungsnachweis (vorbehaltlich möglicher Änderungen).

    Anatomie und Physiologie für Studierende der Hebammenwissenschaft:
    Im 1. Semester (dienstags, nur im Wintersemester) bieten wir das Modul „Anatomie und Physiologie für Studierende der Hebammenwissenschaft“ an.

    Dienstags (8-10 Uhr) und freitags (8-10 Uhr bzw. 8:30-9:30) finden Vorlesungen und begleitende Demonstrationen an unseren in Präparation befindlichen Körperspendern in den Räumlichkeiten des Instituts für Anatomie und Zellbiologie statt.  Dank unserer Körperspender können wir es Ihnen hier ermöglichen, Anatomie hautnah, statt „nur aus Abbildungen“ zu erlernen, abgerundet durch die Varianz, die jeder Körperspender durch seine ganz eigene Anatomie in den Saal bringt.


    Am Ende des Moduls gibt es einen schriftlichen Leistungsnachweis (vorbehaltlich möglicher Änderungen).

     

    In Härtefällen dürfen bis zum Tag nach Ende der Onlinanmeldungsfrist Wünsche zur Einteilung geäußert werden. Als Härtefallgründe zählen:

    • Schwangerschaft und Geburt
    • Betreuung der eigenen Kinder
    • Pflege naher Angehöriger
    • Studium mit Behinderung
    • Berufstätigkeit

    In allen Fällen ist ein entsprechender Nachweis einzureichen!